Ausschüsse


Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse, deren Mitglieder im Kapitel Ausschüsse des Aufsichtsrats aufgeführt sind. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, Themen und Beschlüsse der Aufsichtsratssitzungen vorzubereiten. Zum Teil nehmen sie auch Entscheidungsbefugnisse wahr, die ihnen vom Aufsichtsrat übertragen wurden. Der Aufsichtsrat wird über die Arbeit der Ausschüsse durch deren Vorsitzenden ausführlich informiert.

Das Präsidium trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 zu zwei ordentlichen und vier außerordentlichen Sitzungen zusammen. Dabei beriet es über wesentliche Investitionsprojekte und fasste – sofern die Angelegenheiten dringlich waren und keinen Aufschub bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung duldeten – die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse. Außerdem bereitete es die Beratungen des Aufsichtsrats vor. Gegenstand dieser Vorbereitungen waren insbesondere die Jahresabschlüsse 2007 der RWE Aktiengesellschaft und des Konzerns, die Ausschüttungspolitik, die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die Planung für 2009.

Der Prüfungsausschuss tagte 2008 viermal. Er beschäftigte sich intensiv mit den Quartalsfinanzberichten und dem Halbjahresabschluss sowie den Jahresabschlüssen und bereitete die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer vor. Auch die Prüfungsfeststellungen der internen Revision und die Prüfungsplanung für 2008, insbesondere die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten, nahmen breiten Raum in seinen Sitzungen ein. Weiterhin erörterte der Prüfungsausschuss die Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer. Darüber hinaus beriet der Ausschuss über die Organisation der Compliance sowie über den Fortgang und die Zwischenergebnisse des Compliance-Audits im RWE-Konzern. Begleitet wurden zudem der Verlauf und die Ergebnisse der Stichprobenprüfung durch die DPR. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss u.a. mit der Übertragung weiterer Vermögenswerte von Konzernunternehmen auf den RWE Pensionstreuhand e.V. und die RWE Pensionsfonds AG. Schließlich ließ sich der Ausschuss vom Vorstand auch über die im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise getroffenen Vorsorgemaßnahmen, die Vorbereitungen auf die Umsetzung des anstehenden Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie die Bilanzierung der Handelsaktivitäten der RWE Supply & Trading GmbH unterrichten. Der Abschlussprüfer nahm in allen Sitzungen zeitweise an den Beratungen teil und berichtete über die Prüfung bzw. die prüferische Durchsicht der Quartalsfinanzberichte, des Halbjahresabschlusses und der Jahresabschlüsse.

Der Personalausschuss trat dreimal zusammen. Er befasste sich im Wesentlichen mit dem Vergütungssystem und der Höhe der Vorstandsbezüge. Außerdem bereitete er die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

Gleiches gilt für den Nominierungsausschuss, der 2007 gebildet worden war.