Dr. Thomas R. Fischer
Vorsitzender des
Aufsichtsrats der RWE AG
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
im Geschäftsjahr 2008 hat der Aufsichtsrat sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen eingebunden, die für RWE von grundlegender Bedeutung waren. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in schriftlichen und mündlichen Berichten regelmäßig, umfassend und zeitnah über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements.
Im Berichtsjahr kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen mindestens an der Hälfte der Sitzungen teil. Die Präsenz lag im Durchschnitt bei über 90 %. Der Aufsichtsrat hat die nach Gesetz oder Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Die Entscheidungen wurden auf Grundlage der Berichterstattung und der Beschlussvorschläge des Vorstands getroffen. Über Projekte und Vorgänge von besonderer Bedeutung oder Dringlichkeit wurde der Aufsichtsrat auch außerhalb von Sitzungen zeitnah informiert. Sofern nötig, wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren oder in Ausschusssitzungen gefasst. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Ereignisse von außerordentlicher Bedeutung für die Lage und Entwicklung des RWE-Konzerns konnten somit unverzüglich erörtert werden.