Regulierung


Der ständige Wandel des politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Umfelds kann die Ertragslage des RWE-Konzerns in starkem Maße beeinflussen. Angesichts des großen Anteils von Braun- und Steinkohlekraftwerken an unserem Stromerzeugungsportfolio sind wir erheblichen Risiken aus dem EU-weiten CO2-Emissionshandelssystem ausgesetzt. Diese können sich insbesondere aus erhöhten Beschaffungskosten für CO2-Zertifikate ergeben. Wir müssen davon ausgehen, dass der Elektrizitätswirtschaft in unseren Kernmärkten Deutschland und Großbritannien in der dritten Emissionshandelsperiode von 2013 bis 2020 keine kostenfreien Zertifikate mehr zugeteilt werden. Darauf haben sich die Staatschefs der EU im Dezember 2008 geeinigt. RWE rechnet dadurch mit erheblich höheren CO2-Kosten als in der aktuellen Handelsperiode bis 2012. Wir streben an, unsere Emissionen weiter zu reduzieren und das Stromerzeugungsportfolio vor allem mit den anstehenden Kraftwerksinvestitionen noch flexibler auszurichten. Darüber hinaus begrenzen wir die CO2-Risiken durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern im Rahmen der Kyoto-Mechanismen „Clean Development Mechanism“ Glossar (CDM) und „Joint Implementation“ Glossar (JI).

Ergebnisrisiken für unsere deutschen Strom- und Gasnetzgesellschaften ergeben sich in erster Linie aus der seit 2009 geltenden Anreizregulierung. Ungewissheiten bestehen u.a. deshalb, weil hier die Rahmenbedingungen noch nicht vollständig feststehen. So muss z.B. noch geregelt werden, wie die Energiebeschaffungskosten der Netzbetreiber berücksichtigt werden. Die Auswirkungen der Regulierung auf unsere Ertragslage wollen wir durch Maßnahmen zur Kostensenkung und Effizienzverbesserung innerhalb der RWE Energy teilweise kompensieren.

Risiken können sich ferner aus der Verschärfung der kartellrechtlichen Preismissbrauchsaufsicht ergeben, die Ende 2007 in Kraft getreten ist. So besteht die Möglichkeit, dass unsere Preissetzung im Vertriebsgeschäft überprüft wird.