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Anreizregulierung setzt Rahmen für das deutsche Netzgeschäft


Ab 2009 unterliegen die deutschen Strom- und Gasnetze der Anreizregulierung. Das Gastransportnetz ist davon noch bis Jahresende ausgenommen. Die Anreizregulierung entkoppelt die genehmigten Netzerlöse von den tatsächlichen Kosten. Vor ihrem Start haben die zuständigen Behörden die Kosten und die Effizienz der Netzbetreiber geprüft. Dabei wurde einigen Unternehmen ein Effizienzniveau von 100 % bescheinigt. Die niedriger eingestuften Unternehmen müssen innerhalb von zwei Regulierungsperioden ebenfalls 100 % erreichen. Die Regulierungsperioden erstrecken sich beim Stromnetz über zweimal fünf Jahre. Beim Gasnetz ist die erste Periode verkürzt. Der Regulierer fordert neben der individuellen eine allgemeine Effizienzsteigerung, die von allen Netzunternehmen erbracht werden muss. Diese beträgt pro Jahr 1,25 % in der ersten und 1,5 % in der zweiten Regulierungsperiode. Wir halten diese Anforderungen für anspruchsvoll. Allerdings sind die Netzgesellschaften des RWE-Konzerns im Branchenvergleich bereits relativ effizient. Einige wichtige Detailfragen der Anreizregulierung sind zurzeit noch ungeklärt. Das betrifft vor allem die vollständige Refinanzierung bestimmter Kosten (z.B. für die Beschaffung von Regelenergie Glossar und den Ausgleich von Netzverlusten), eine angemessene Verzinsung des Fremdkapitals und die Genehmigung von Budgets für große Investitionsprojekte.