Gewähltes Schlagwort: Nachhaltigkeit / Klimaschutz
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Europäisches Parlament verabschiedet Klimaschutzpaket für den Zeitraum 2013 bis 2020


Am 17. Dezember 2008 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit ein „Energie- und Klimapaket” verabschiedet. Es umfasst u.a. Richtlinien für den Emissionshandel nach 2012 und für den Ausbau erneuerbarer Energien. Außerdem wurde ein Rechtsrahmen für die Abscheidung, den Transport und die Einlagerung von Kohlendioxid geschaffen, das bei der Stromerzeugung fossil befeuerter Kraftwerke anfällt (Carbon Capture & Storage, kurz: CCS).

Die Richtlinie zum Emissionshandel sieht vor, dass Energieversorger ab 2013 keine kostenfreien Emissionsrechte mehr vom Staat erhalten. Die Zertifikate für diese Unternehmen sollen in vollem Umfang versteigert werden. Allerdings wird es für bestehende Kraftwerke in zahlreichen osteuropäischen Staaten nur einen schrittweisen Einstieg in die Vollauktionierung geben. Neue Kraftwerke mit hohen Wirkungsgraden Glossar können von den EU-Mitgliedstaaten zwischen 2013 und 2016 mit bis zu 15 % der Investitionskosten bezuschusst werden. Auch CCS-Demonstrationsanlagen und innovative Verfahren zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sollen eine Förderung erhalten. Dafür sind Mittel im Gegenwert von Zertifikaten für 300 Mio. Tonnen CO2 vorgesehen. Bei einem angenommenen Zertifikatepreis von 20 € je Tonne CO2 entspricht dies einem Fördervolumen von rund 6 Mrd. €. Die Regelungen zur Nutzung der Kyoto-Mechanismen „Clean Development Mechanism“ Glossar und „Joint Implementation“ Glossar (CDM/JI) müssen noch von der EU konkretisiert werden. Erwartet wird, dass Zertifikate aus CDM/JI-Projekten nur noch in sehr beschränktem Umfang zur Abdeckung der Minderungsverpflichtungen eingesetzt werden können. Unternehmen, die die Nutzungsmöglichkeiten in der zweiten Handelsperiode nicht ausgeschöpft haben, werden dies aber voraussichtlich nachholen können. Negativ wirkt sich die erwartete restriktive Handhabung gerade bei jenen Gesellschaften aus, die wie RWE eine Vorreiterrolle bei internationalen Klimaschutzprojekten übernommen haben.

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2020 auf 20 % ansteigt. Jeder Mitgliedstaat soll dazu einen Beitrag leisten. Für Deutschland ist ein Zielwert von 18 % vorgesehen. Zum Vergleich: 2007 lag der Anteil erneuerbarer Energien bei 9,8 %. Dabei ist es den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie ihre Zielvorgaben erreichen. Nationale Fördersysteme bleiben somit in ihrem Bestand geschützt. Gleichzeitig räumt die EU den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Fördersysteme anderer Länder in die eigenen Programme zu integrieren, um die Kosteneffizienz zu verbessern.

Die vom Europäischen Parlament beschlossene Vollversteigerung der Emissionszertifikate für die Stromversorger und die eingeschränkte Nutzung von CDM/JI werden den Energiestandort Deutschland nach unserer Einschätzung schwächen. Die Vollversteigerung benachteiligt vor allem die Verstromung von Kohle, unseres wichtigsten heimischen Energieträgers. Versorger in Ländern mit einem hohen Kernenergieanteil im Erzeugungsmix, z.B. Frankreich mit 80 %, müssen nur wenige Zertifikate zukaufen. Gleiches gilt für Versorger mit einem hohen Wasserkraftanteil, etwa in Skandinavien oder den Alpenländern. Damit verzerrt die EU den Wettbewerb im europäischen Strombinnenmarkt. Zusätzlich werden auch die osteuropäischen Kohleverstromer mit der Zuteilung kostenloser Zertifikate bevorzugt. Im Ergebnis müssen deutsche Kohlekraftwerke erhebliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen. Der Investitionskostenzuschuss für neue Kraftwerke ist eine Option, deren Gestaltung im Verantwortungsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten liegt. Bislang ist noch offen, ob und in welcher Form RWE davon profitieren kann.

Die Regelungen zur Förderung von CCS-Kraftwerken begrüßen wir. Das Fördervolumen wird allerdings voraussichtlich nicht ausreichen, um die von der EU angestrebten zehn bis zwölf Demonstrationsanlagen zu verwirklichen. Daher werden weitere Fördermittel aus den Mitgliedstaaten benötigt. Auch die von der EU geforderte „gerechte geografische Aufteilung“ der Projekte und die Förderung von erneuerbaren Energien aus demselben Mittelbestand könnten den Spielraum für den Bau von CCS-Kraftwerken in Deutschland einschränken.