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Novellierung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien

Im Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag eine Novelle des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) verabschiedet. Das neue EEG ist zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 von derzeit rund 15 % auf mindestens 30 % zu erhöhen. Das novellierte EEG sieht angepasste Vergütungssätze für die verschiedenen Energiequellen vor. Außerdem schafft es eine verbesserte gesetzliche Grundlage für die Förderung von Offshore-Windkraft, den Ersatz alter durch leistungsfähigere Windanlagen (Repowering) und die Netzintegration von Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Die Novellierung des EEG wird Investitionen anregen, besonders in Offshore-Windprojekte, und ist daher zu begrüßen. Sie hat allerdings keine zusätzlichen Anreize für mehr Kosteneffizienz bei einzelnen Technologien geschaffen.

Wir bedauern, dass im Gesetz vorgesehene Verordnungen auch nach Inkrafttreten des novellierten EEG noch nicht umgesetzt worden sind. Dies gilt u.a. für die vorgesehene Erleichterung der Direktvermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien durch Anlagenbetreiber oder von ihnen beauftragte Händler, von der weitere wichtige Impulse für die langfristige Marktintegration erwartet werden. Wir hoffen, dass die Verordnungen noch in der laufenden Legislaturperiode vorgelegt und vom Bundestag verabschiedet werden. Ebenso wichtig ist die baldige Verabschiedung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG), damit die bestehende Netzinfrastruktur erweitert werden kann, um die Ziele der Bundesregierung zeitgerecht zu erreichen.