Verkauf des deutschen Gastransportnetzes.
Ende Mai 2008 haben wir uns mit der EU-Kommission auf eine Lösung für das seit April 2007 laufende kartellrechtliche Missbrauchsverfahren gegen die RWE Transportnetz Gas GmbH verständigt. Dabei gaben wir die Zusage, unser deutsches Gastransportnetz an einen von RWE unabhängigen Dritten zu verkaufen. Im Gegenzug würde das Missbrauchsverfahren eingestellt. Die Kommission hat gegen RWE ermittelt, weil sie nicht gerechtfertigte Hindernisse beim Zugang zum deutschen Erdgastransportsystem vermutet. Die angestrebte Einigung ist kein Schuldeingeständnis. Wir sind weiterhin der Überzeugung, im Gasgeschäft den rechtlichen Vorgaben entsprochen zu haben, wollen aber einen langjährigen Rechtsstreit vermeiden. Im Dezember haben wir eine förmliche Verpflichtungszusage zum Verkauf des Gastransportnetzes gegeben. Die EU-Kommission wird sie voraussichtlich im Frühjahr 2009 für bindend erklären und das Verfahren einstellen. Unser deutsches Gastransportnetz hat eine Länge von etwa 4.100 Kilometern. Im vergangenen Jahr haben wir mit den zum Verkauf stehenden Aktivitäten einen Gesamtumsatz von 185 Mio. € erzielt.
RWE einigt sich mit ehemaligen VEW-Aktionären.
In einem seit Ende 2000 vor dem Landgericht Dortmund anhängigen Spruchverfahren hat sich RWE mit ehemaligen VEW-Aktionären geeinigt. Diese hatten geklagt, weil sie die Aktien-Umtauschverhältnisse bei der Fusion von RWE und VEW für unangemessen hielten. Am 22. Dezember 2008 wurde das Verfahren auf Empfehlung des Gerichts durch Vergleich beendet. Die VEW-Aktionäre erhalten im ersten Quartal 2009 einen Ausgleich von uns, den wir ausschließlich in RWE-Aktien leisten. Er beläuft sich auf 10,39 € je VEW-Aktie im Nennwert von 50 DM zuzüglich einer Entschädigung für entgangene Zinsen. Ausgleichsberechtigt ist, wer zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung (24. November 2000) VEW-Aktien hielt. Der Ausgleich beläuft sich ohne Zinsvergütung auf 130 Mio. €. Um diesen Betrag erhöht sich der Geschäfts- oder Firmenwert in unserer Bilanz. Durch den Zinsanspruch wird unser Finanzergebnis mit 46 Mio. € belastet. Beide Effekte sind bereits im Jahresabschluss 2008 enthalten. Der Vorstand der RWE AG hat beschlossen, im Zeitraum vom 29. Januar 2009 bis spätestens zum 28. Februar 2009 RWE-Stammaktien im Gegenwert von bis zu 180 Mio. € zu erwerben, die der Erfüllung des Vergleichs dienen. Im gleichen Zeitraum verkaufen wir RWE-Stammaktien aus unserem Bestand, und zwar ebenfalls im Gegenwert von bis zu 180 Mio. €. Mit dem aktuellen Aktienrückkauf machen wir von § 71 Abs. 1 Nr. 3 AktG analog Gebrauch, der Gesellschaften im Zusammenhang mit Umwandlungen zum Erwerb eigener Aktien autorisiert. Die bestehende Ermächtigung der Hauptversammlung hatte eine solche Verwendung nicht eingeschlossen.