Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhalten die RWE AG und ihre Tochterunternehmen Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen. Dazu gehören auch assoziierte Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen des Konzerns gelten, u.a. die im Unternehmensbereich RWE Energy at-Equity-bilanzierten Beteiligungen an kommunalen Unternehmen, insbesondere an Stadtwerken.
Mit wesentlichen nahestehenden Unternehmen wurden Geschäfte getätigt, die zu folgenden Abschlussposten bei RWE führten:
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Abschlussposten aus Geschäften mit assoziierten Unternehmen |
2008 |
2007 |
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Erträge |
714 |
566 |
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Aufwendungen |
139 |
87 |
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Forderungen |
684 |
814 |
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Verbindlichkeiten |
13 |
4 |
Alle Geschäftsbeziehungen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen. Von den Forderungen werden 114 Mio. € (Vorjahr: 88 Mio. €), von den Verbindlichkeiten 5 Mio. € (Vorjahr: 4 Mio. €) innerhalb eines Jahres fällig. Für die Forderungen bestanden wie im Vorjahr Garantien in Höhe von 0 Mio. € und sonstige Sicherheiten in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). In den Forderungen waren verzinsliche Ausleihungen an die Berlinwasser-Gruppe in Höhe von 570 Mio. € (Vorjahr: 725 Mio. €) enthalten.
Zum 31. Dezember 2008 bestand darüber hinaus eine ungenutzte Kreditlinie für die Berlinwasser-Gruppe in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 25 Mio. €).
Zudem sind seit dem 1. Oktober 2007 die Gesellschaften der Georgsmarienhütte-Gruppe nahestehende Unternehmen im Verhältnis zur RWE AG, da der Vorstandsvorsitzende der RWE AG, Herr Dr. Großmann, Gesellschafter der Georgsmarienhütte Holding GmbH ist. An Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe wurden Lieferungen und Leistungen in Höhe von 6,8 Mio. € (im Vorjahr seit 1. Oktober: 1,9 Mio. €) von RWE-Konzernunternehmen erbracht. Unternehmen der Georgsmarienhütte-Gruppe haben Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,7 Mio. € (im Vorjahr seit 1. Oktober: 0,1 Mio. €) an Gesellschaften des RWE-Konzerns erbracht. Zum 31. Dezember 2008 hatte die Georgsmarienhütte-Gruppe Verbindlichkeiten in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) gegenüber RWE-Konzerngesellschaften. Alle Geschäftsbeziehungen sind zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen worden und unterscheiden sich nicht von den Liefer- und Leistungsbeziehungen mit anderen Unternehmen.
Der RWE-Konzern hat mit keiner nahestehenden Person wesentliche Geschäfte abgeschlossen.
Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Vergütungshöhe von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Vergütungsbericht dargestellt.
Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug 20.260 Tsd. € (Vorjahr: 17.376 Tsd. €), zuzüglich Dienstzeitaufwand für Pensionen in Höhe von 436 Tsd. € (Vorjahr: 1.913 Tsd. €). Der Vorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2008 kurzfristige Vergütungsbestandteile in Höhe von 17.510 Tsd. € (im Vorjahr für das Geschäftsjahr 2007: 12.782 Tsd. €). Außerdem wurden langfristige Vergütungsbestandteile im Rahmen des Beat (Tranche 2008) mit einem Ausgabezeitwert von 2.750 Tsd. € zugeteilt (im Vorjahr für die Beat-Tranche 2007: 4.594 Tsd. €).
Die Bezüge des Aufsichtsrats summierten sich im Geschäftsjahr 2008 auf 4.173 Tsd. € (Vorjahr: 3.237 Tsd. €). Außerdem erhielten Aufsichtsratsmitglieder Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften in Höhe von insgesamt 256 Tsd. € (Vorjahr: 268 Tsd. €).
Ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 26.783 Tsd. € (Vorjahr: 8.932 Tsd. €), davon 1.823 Tsd. € (Vorjahr: 1.899 Tsd. €) von Tochtergesellschaften. Dabei entfielen 16.501 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) auf die Auszahlung von LTIP. Die Pensionsverpflichtungen (Defined Benefit Obligations Glossar) gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 114.868 Tsd. € (Vorjahr: 114.729 Tsd. €). Davon entfielen 18.820 Tsd. € (Vorjahr: 19.344 Tsd. €) auf Tochtergesellschaften.
Die Bezüge des Wirtschaftsbeirats betragen 250 Tsd. € (Vorjahr: 289 Tsd. €).
Die Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 285 Nr. 10 HGB sind in den Kapiteln Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt.