Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich werden weit überwiegend als langfristige Rückstellungen mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bewertet. Der Großteil der Inanspruchnahme wird aus heutiger Sicht für die Jahre 2020 bis 2050 erwartet. Als Abzinsungsfaktor wird wie im Vorjahr ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Mengenbedingte Erhöhungen des Verpflichtungsvolumens werden mit dem Barwert zugeführt. Im Berichtsjahr waren dies 80 Mio. € (Vorjahr: 128 Mio. €). Mit Rückstellungszuführungen in Höhe von 71 Mio. € (Vorjahr Auflösungen: 178 Mio. €) berücksichtigen wir, dass die Entsorgungskosten nach aktueller Schätzung voraussichtlich höher bzw. geringer ausfallen werden. Im Übrigen besteht die Zuführung zu den Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich vor allem aus dem Zinsanteil in Höhe von 447 Mio. € (Vorjahr: 425 Mio. €). Von den Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich wurden geleistete Anzahlungen, im Wesentlichen an ausländische Wiederaufarbeitungsunternehmen und an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für die Errichtung der Endlager, in Höhe von 737 Mio. € (Vorjahr: 684 Mio. €) abgesetzt.
Die Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich teilen sich im Hinblick auf ihre vertragliche Konkretisierung wie folgt auf:
Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich |
31.12.08 |
31.12.07 |
Rückstellung für noch nicht vertraglich konkretisierte nukleare Verpflichtungen |
7.574 |
7.159 |
Rückstellung für vertraglich konkretisierte nukleare Verpflichtungen |
1.891 |
1.894 |
|
9.465 |
9.053 |
Die Rückstellungsbestandteile für noch nicht vertraglich konkretisierte nukleare Verpflichtungen umfassen im Rahmen der Brennelemententsorgung die langfristig zu erwartenden Kosten der direkten Endlagerung von Brennelementen, des in Deutschland derzeit einzig möglichen Entsorgungspfads, sowie die Kosten der Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung, im Wesentlichen für die durchzuführenden Transporte von zentralen und standortnahen Zwischenlagern zur Konditionierungsanlage bzw. zum Endlager, sowie die Kosten der endlagergerechten Konditionierung und der Behälter. Die Schätzungen basieren überwiegend auf Konzepten interner und externer Experten, insbesondere der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), Essen. Hinsichtlich der Stilllegung von Kernkraftwerken werden hier die Kosten der Nachbetriebsphase und des Rückbaus nach Angaben externer, branchenweit anerkannter und laufend aktualisierter Fachgutachten der NIS Ingenieurgesellschaft mbH, Alzenau, berücksichtigt. Schließlich sind die gesamten Kosten der Endlagerung für alle radioaktiven Abfälle, ausgehend von Angaben des BfS, unter der Position erfasst.
Die Rückstellung für vertraglich konkretisierte nukleare Verpflichtungen betrifft sämtliche nukleare Verpflichtungen für die Entsorgung von Brennelementen und radioaktiven Abfällen sowie für die Stilllegung, deren Bewertung durch zivilrechtliche Verträge konkretisiert ist. Sie beinhaltet die zu erwartenden restlichen Kosten der Wiederaufarbeitung, der Rücknahme (Transport, Behälter) und Zwischenlagerung der daraus resultierenden radioaktiven Abfälle sowie die Mehrkosten der Verwertung von Uran und Plutonium aus der Wiederaufarbeitung. Die Kosten beruhen auf bestehenden Verträgen mit ausländischen Wiederaufarbeitungsunternehmen und mit der GNS. Daneben sind hier die Kosten der Transporte und der Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen im Rahmen der direkten Endlagerung berücksichtigt. Die kraftwerkseigenen Standortzwischenlager sind für eine Betriebsdauer von 40 Jahren genehmigt und von 2002 bis 2006 in Betrieb gegangen. Weiterhin werden die Beträge für die Konditionierung und Zwischenlagerung radioaktiver Betriebsabfälle, ausgeführt im Wesentlichen von der GNS, ausgewiesen.
Vor dem Hintergrund des deutschen Atomgesetzes (AtG), im Wesentlichen § 9a AtG, gliedert sich die Rückstellung für Entsorgung im Kernenergiebereich wie folgt:
Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich |
31.12.08 |
31.12.07 |
Stilllegung von Kernkraftwerksanlagen |
4.585 |
4.443 |
Entsorgung von Kernbrennelementen |
4.351 |
4.061 |
Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle |
529 |
549 |
|
9.465 |
9.053 |