Am 13. Dezember 2006 ist das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SEStEG) in Kraft getreten. Dadurch ist mit Ablauf des 31. Dezember 2006 ein rechtlich unbedingter Anspruch auf Rückgewähr von Körperschaftsteuerguthaben aus der Zeit des steuerlichen Anrechnungsverfahrens entstanden (§ 37 KStG n.F.). An die Stelle der bisherigen ausschüttungsabhängigen Realisierung des Guthabens ist ein ratierliches Auszahlungsverfahren über einen Zeitraum von zehn Jahren (2008 bis 2017) getreten. Die Auszahlung wird grundsätzlich jeweils zum 30. September vorgenommen. Aufgrund ihrer Unverzinslichkeit ist die Forderung mit dem Barwert angesetzt.