Die Aufgliederung des Eigenkapitals ist im Kapitel Veränderung des Eigenkapitals dargestellt.
Das gezeichnete Kapital ist wie folgt strukturiert:
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Gezeichnetes Kapital |
31.12.08 |
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31.12.07 |
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31.12.08 |
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31.12.07 | ||
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in Tsd. |
in % |
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in Tsd. |
in % |
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in Mio. € |
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in Mio. € |
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Stammaktien |
523.405 |
93,1 |
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523.405 |
93,1 |
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1.340 |
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1.340 |
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Vorzugsaktien |
39.000 |
6,9 |
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39.000 |
6,9 |
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100 |
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100 |
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562.405 |
100,0 |
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562.405 |
100,0 |
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1.440 |
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1.440 |
Bei den Stamm- und Vorzugsaktien handelt es sich um nennwertlose Inhaber-Stückaktien. Vorzugsaktien haben kein Stimmrecht. Den Vorzugsaktionären steht unter bestimmten Voraussetzungen bei der Verteilung des Bilanzgewinns ein Vorzugsgewinnanteil von 0,13 € je Vorzugsaktie zu.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2008 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. April 2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 287.951.360,00 € durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2008 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 16. Oktober 2009 Aktien der Gesellschaft, gleich welcher Gattung, im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Der Erwerb eigener Aktien darf auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen durchgeführt werden.
Am 31. Dezember 2008 befanden sich 31.734.473 nennwertlose Stammaktien der RWE AG im Bestand der RWE AG. Die Anschaffungskosten der eigenen Anteile in Höhe von 2.500 Mio. € wurden vom Buchwert des Eigenkapitals abgesetzt. Der auf sie entfallende Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf 81.240.250,88 € (5,64 % des gezeichneten Kapitals).