Als „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ sind Vermögenswerte ausgewiesen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Dabei kann es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte, um Gruppen von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppen) oder um Geschäftsbereiche (nicht fortgeführte Aktivitäten bzw. Discontinued Operations) handeln. Schulden, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden sollen, sind Bestandteil einer Veräußerungsgruppe oder nicht fortgeführten Aktivität und werden als „Zur Veräußerung bestimmte Schulden“ gesondert ausgewiesen.
Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Sie werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger ist als der Buchwert.
Gewinne oder Verluste aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte und von Veräußerungsgruppen werden bis zur endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.
Ergebnisse aus nicht fortgeführten Aktivitäten (Discontinued Operations) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Ergebnis nicht fortgeführter Aktivitäten“ ausgewiesen. Das gilt sowohl für Ergebnisse aus der laufenden Geschäftstätigkeit als auch für Gewinne oder Verluste aus der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert oder aus der Veräußerung dieser Unternehmensbereiche.