Unter den als kurzfristig ausgewiesenen Wertpapieren sind im Wesentlichen die Wertpapiere in den Spezialfonds erfasst sowie festverzinsliche Titel, die bei Erwerb eine Restlaufzeit von mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr aufweisen. Die Wertpapiere gehören ausnahmslos der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ an und werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung werden Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswertes zuzurechnen sind; die Erstbewertung erfolgt zum Erfüllungstag. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern im Other Comprehensive Income erfasst. Bei Veräußerung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam. Liegen wesentliche objektive Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswertes vor, wird dieser erfolgswirksam abgeschrieben.
Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird.
Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristig veräußerbare festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit bei Erwerb von bis zu drei Monaten.