Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten umfassen die Finanzverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert einschließlich Transaktionskosten erfasst. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstands oder – falls dieser niedriger ist – in Höhe des Barwertes der Mindestleasingraten passiviert. In den Folgeperioden werden Verbindlichkeiten bis auf derivative Finanzinstrumente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten und von Kunden erhaltene Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten passiviert. Zu den Rechnungsabgrenzungsposten zählen die von Versorgungsbetrieben passivierten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse, die grundsätzlich über die Laufzeit der korrespondierenden Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst werden. In der Regel zählen dazu auch von der öffentlichen Hand gewährte steuerpflichtige Zuschüsse und steuerfreie Zulagen zu Anlagegegenständen, die entsprechend dem Abschreibungsverlauf der Anlagen als sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt werden.

Unter den übrigen Verbindlichkeiten werden auch bestimmte Minderheitenanteile ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Kaufpreisverbindlichkeiten aus gewährten Andienungsrechten (Put-Optionen) von Minderheitenanteilen, die gemäß IAS 32 anzusetzen sind.