Sachanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen enthalten gegebenenfalls auch die geschätzten Ausgaben für die Stilllegung von Anlagen oder die Wiedernutzbarmachung von Flächen. Instandhaltungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst.
Die Bilanzierung von Explorationsbohrungen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten folgt der Successful-Efforts-Methode, d.h., die Aktivierung von Explorationsausgaben ist auf erfolgreiche Projekte beschränkt. Zu aktivieren sind z.B. ausschließlich Bohrungen, die mit der Entdeckung von Rohöl- oder Gasvorkommen in Zusammenhang stehen. Ausgaben für Seismik und Geologie werden als Aufwand erfasst. Entsprechend der Unit-of-Production-Methode werden die aktivierten Explorationsvermögenswerte während der Explorationsphase noch nicht abgeschrieben, sondern erstmalig mit Produktionsbeginn. Werthaltigkeitstests werden durchgeführt, sobald Tatsachen und Indizien darauf hindeuten, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt.
Sachanlagen – mit Ausnahme von Grund und Boden sowie grundstücksgleichen Rechten – werden grundsätzlich linear abgeschrieben, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf eher entspricht. Die planmäßigen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen:
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Nutzungsdauer in Jahren |
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Gebäude |
12 – 80 |
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Technische Anlagen |
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Thermische Kraftwerke |
15 – 20 |
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Windkraftanlagen |
bis zu 20 |
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Stromnetze |
20 – 45 |
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Wasserleitungsnetze |
20 – 75 |
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Gas- und Wasserspeicher |
20 – 70 |
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Gasverteilungsanlagen |
14 – 30 |
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Anlagen im Bergbau |
4 – 25 |
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Grubenaufschlüsse im Bergbau |
33 – 35 |
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Bohrungen der RWE Dea |
bis zu 28 |
Im Wege des Finanzierungsleasings gemietete Sachanlagen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes oder des niedrigeren Barwertes der Mindestleasingraten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer oder über kürzere Vertragslaufzeiten abgeschrieben.
Die außerplanmäßige Abschreibung von Sachanlagen folgt den für immaterielle Vermögenswerte beschriebenen Grundsätzen. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die Vermögenswerte zugeschrieben. Dabei darf der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht übersteigen.