Die RWE AG mit Sitz am Opernplatz 1 in 45128 Essen, Deutschland, ist Mutterunternehmen des RWE-Konzerns („RWE“ oder „Konzern“).
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 ist am 13. Februar 2009 vom Vorstand der RWE AG zur Veröffentlichung freigegeben worden. Aufgestellt wurde er nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die Vorjahreszahlen sind nach den gleichen Grundsätzen ermittelt worden. Wie im Vorjahr wendet RWE IFRS 8 „Geschäftssegmente“ auf freiwilliger Basis frühzeitig an.
Neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung wird eine Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen gezeigt. Die Anhangangaben enthalten zudem die Veränderungen des Eigenkapitals und eine Segmentberichterstattung.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen.
Der vorliegende Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2008 (1. Januar bis 31. Dezember).
Aufstellung, Vollständigkeit und Richtigkeit des Konzernabschlusses und des – mit dem Lagebericht der RWE AG zusammengefassten – Konzernlageberichts liegen in der Verantwortung des Vorstands der RWE AG.
Die internen Kontrollsysteme, der Einsatz konzernweit einheitlicher Richtlinien sowie unsere Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der konzerninternen Richtlinien sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme werden kontinuierlich konzernweit geprüft.
Das Risikomanagementsystem des Konzerns ist entsprechend den Anforderungen des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) darauf ausgerichtet, dass der Vorstand Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten kann.
In Anwesenheit des Abschlussprüfers werden der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und der Prüfungsbericht im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats eingehend erörtert. Aus dem Bericht des Aufsichtsrats geht das Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat hervor.