Verlauf   

Der Aufsichtsrat hat fünf Ausschüsse, deren Mitglieder im Kapitel „Organe“ aufgeführt sind. Die Ausschüsse haben die Aufgabe, Themen und Beschlüsse der Aufsichtsratssitzungen vorzubereiten. Zum Teil nehmen sie auch Entscheidungsbefugnisse wahr, die ihnen vom Aufsichtsrat übertragen wurden. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten jeweils in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich über deren Arbeit.

Das Präsidium tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2007 zweimal und bereitete dabei vor allem die Beratungen des Aufsichtsrats vor. Gegenstand dieser Vorbereitungen waren insbesondere die Jahresabschlüsse 2006 der RWE Aktiengesellschaft und des Konzerns, die Ausschüttungspolitik, die strategische Ausrichtung des Unternehmens sowie die Planung für 2008.

Der Prüfungsausschuss tagte 2007 viermal. Er beschäftigte sich intensiv mit den Quartalsergebnissen und Jahresabschlüssen und bereitete die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer vor. Auch die Prüfungsfeststellungen der internen Revision und die Prüfungsplanung für 2007 nahmen breiten Raum ein. Darüber hinaus beriet der Ausschuss über die Organisation der Compliance im RWE-Konzern, die Auswirkungen der Übertragung von Vermögenswerten auf den RWE Pensionstreuhand e.V. bzw. auf die RWE Pensionsfonds AG, die bilanziellen Auswirkungen des geplanten Börsengangs von American Water, die Umsetzung neuer Rechnungslegungsstandards, die Geschäftsmodelle einzelner Konzernbereiche und Teilaspekte des internen Kontrollsystems. Teilweise nahm der Abschlussprüfer an den Beratungen teil.

Der Personalausschuss trat dreimal zusammen. Er befasste sich im Wesentlichen mit dem Vergütungssystem und der Höhe der Vorstandsbezüge. Außerdem bereitete er die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor.

Wie bereits erläutert, hat der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 11. Dezember 2007 mit dem Nominierungsausschuss ein neues Gremium gebildet. Der neue Ausschuss wird bei Bedarf zusammentreten. Im zurückliegenden Geschäftsjahr war seine Einberufung nicht erforderlich.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im Geschäftsjahr 2007 ebenfalls nicht einberufen werden.


 

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