Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Vorjahreszahlen sind nach den gleichen Grundsätzen ermittelt worden. Der Konzernabschluss entspricht auch den bis zum Bilanzstichtag verpflichtend in Kraft getretenen IFRS. Zudem wendet RWE auf freiwilliger Basis IFRS 8 „Geschäftssegmente“ im Berichtsjahr erstmals an.
Neben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz und der Kapitalflussrechnung werden die Veränderungen des Eigenkapitals gezeigt. Die Anhangangaben enthalten zudem eine Segmentberichterstattung.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in Millionen Euro (Mio. €) ausgewiesen.
Der vorliegende Abschluss bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2007 (1. Januar bis 31. Dezember).
Für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der RWE AG zusammengefasst ist, ist der Vorstand der RWE AG verantwortlich.
Die internen Kontrollsysteme, der Einsatz konzernweit einheitlicher Richtlinien sowie unsere Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der konzerninternen Richtlinien sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme werden kontinuierlich konzernweit geprüft.
Das Risikomanagementsystem des Konzerns ist entsprechend den Anforderungen des „Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) darauf ausgerichtet, dass der Vorstand potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten kann.
In Anwesenheit des Abschlussprüfers werden der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und der Prüfungsbericht im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats eingehend erörtert. Aus dem Bericht des Aufsichtsrats geht das Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat hervor.