Verlauf   

Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Tochterunternehmen mit abweichendem Abschluss-Stichtag stellen grundsätzlich einen Zwischenabschluss zum Konzernabschluss-Stichtag auf.

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Danach wird bei der Kapitalkonsolidierung der Kaufpreis mit dem neu bewerteten anteiligen Nettovermögen der erworbenen Tochterunternehmen zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Die ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen werden dabei – unabhängig von der Höhe des Minderheitenanteils – mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen abtrennbar sind oder aus einem vertraglichen oder anderen Recht resultieren. Bei der Kaufpreisallokation werden gemäß IFRS 3 Restrukturierungsrückstellungen nicht neu gebildet. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Negative Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung werden erfolgswirksam aufgelöst.

Aktivierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Im Zuge einer Entkonsolidierung werden die Restbuchwerte der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte bei der Berechnung des Veräußerungserfolgs berücksichtigt.

Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischenergebnisse werden herausgerechnet.

Diese Konsolidierungsgrundsätze gelten auch für die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden hierbei nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind im Wertansatz der Beteiligung enthalten. Auch diese Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen des Equity-Wertes werden – falls erforderlich – im Ergebnis aus at-EquityGlossar-bilanzierten Beteiligungen ausgewiesen. Die Abschlüsse der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.


 

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