Verlauf   

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten weisen eine bestimmbare Nutzungsdauer auf und werden deshalb planmäßig linear abgeschrieben. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird über drei bis fünf Jahre abgeschrieben; die Nutzungsdauer von Wegenutzungsverträgen im Strom- und Gasbereich und von sonstigen Nutzungsrechten beträgt bis zu 20 Jahre. Konzessionen im Wasserbereich laufen über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren. Aktivierte Kundenbeziehungen werden über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen.

Entwicklungsausgaben werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass den Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftige Finanzmittelzuflüsse gegenüberstehen werden. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden planmäßig über den erwarteten Verkaufszeitraum der Produkte abgeschrieben. Forschungsausgaben werden in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Ist der Vermögenswert Teil einer Zahlungsmittel generierenden Einheit (kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind), wird die Abschreibung auf der Basis des erzielbaren Betrags dieser Einheit ermittelt. Übersteigt dabei der Buchwert einer Zahlungsmittel generierenden Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, den erzielbaren Betrag, so wird zunächst der zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags außerplanmäßig abgeschrieben. Darüber hinausgehender Abwertungsbedarf wird durch anteilige Reduzierung der Buchwerte der übrigen Vermögenswerte der Zahlungsmittel generierenden Einheit berücksichtigt. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die Vermögenswerte zugeschrieben, wobei der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen darf. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten werden keine Zuschreibungen vorgenommen.

Sachanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen enthalten gegebenenfalls auch die geschätzten Ausgaben für die Stilllegung von Anlagen oder die Wiedernutzbarmachung von Flächen. Instandhaltungs- und Reparaturkosten werden als Aufwand erfasst.

Die Bilanzierung von Explorationsbohrungen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten folgt der Successful-Efforts-Methode, d.h. die Aktivierung von Explorationsausgaben ist auf erfolgreiche Projekte beschränkt. Zu aktivieren sind z.B. ausschließlich Bohrungen, die mit der Entdeckung von Rohöl- oder Gasvorkommen in Zusammenhang stehen. Ausgaben für Seismik und Geologie werden als Aufwand erfasst. Während der Explorationsphase werden die aktivierten Explorationsvermögenswerte aufgrund der Anwendung der Unit-of-Production-Methode nicht abgeschrieben, die erstmalige Abschreibung erfolgt mit Produktionsbeginn. Werthaltigkeitstests werden durchgeführt, sobald die technische Durchführbarkeit und wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Rohstoffabbaus nachgewiesen werden können oder Tatsachen und Hinweise darauf hindeuten, dass der Buchwert seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Sachanlagen, mit Ausnahme von Grund und Boden sowie grundstücksgleichen Rechten, werden grundsätzlich linear abgeschrieben, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird. Die planmäßigen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen:

Nutzungsdauer in Jahren

 

Gebäude

12 – 80

Technische Anlagen

 

Thermische Kraftwerke

15 – 20

Stromnetze

20 – 35

Wasserleitungsnetze

20 – 80

Gas- und Wasserspeicher

20 – 100

Gasverteilungsanlagen

14 – 20

Anlagen im Bergbau

4 – 25

Grubenaufschlüsse im Bergbau

33 – 35

Bohrungen der RWE Dea

bis zu 27

Im Wege des Finanzierungsleasings gemietete Sachanlagen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes bzw. des niedrigeren Barwertes der Mindestleasingraten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. über kürzere Vertragslaufzeiten abgeschrieben.

Die außerplanmäßige Abschreibung von Sachanlagen folgt den für immaterielle Vermögenswerte beschriebenen Grundsätzen. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die Vermögenswerte zugeschrieben, wobei der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen darf.

Investment Property (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) umfasst alle Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Es wird zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die erstmalige Bewertung sind auch Transaktionskosten einzubeziehen. Abnutzbares Investment Property wird über eine Laufzeit von zwölf bis 80 Jahren linear abgeschrieben. Der beizulegende Zeitwert des Investment Property wird im Anhang unter (12) angegeben. Er wird nach international anerkannten Bewertungsmethoden, z.B. der Discounted-Cash-Flow-Methode, ermittelt oder aus dem aktuellen Marktpreis vergleichbarer Immobilien abgeleitet.

Die außerplanmäßige Abschreibung von Investment Property folgt den für immaterielle Vermögenswerte beschriebenen Grundsätzen. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die Vermögenswerte zugeschrieben, wobei der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen darf.

Anteile an at-EquityGlossar-bilanzierten Beteiligungen werden zunächst mit den Anschaffungskosten und in den Folgeperioden mit dem fortgeschriebenen anteiligen Nettovermögen bilanziert. Dabei werden die Buchwerte jährlich um die anteiligen Ergebnisse, die ausgeschütteten Dividenden und die sonstigen Eigenkapitalveränderungen erhöht bzw. vermindert. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern sind im Wertansatz der Beteiligung enthalten. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte findet nicht statt. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet.

Die unter den übrigen Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und an nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen sowie die übrigen Beteiligungen und die langfristigen Wertpapiere gehören fast ausnahmslos der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ an. In diese Kategorie werden Finanzinstrumente eingeordnet, die weder Kredite und Forderungen darstellen, noch bis zur Endfälligkeit gehalten werden, noch erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Sie werden sowohl bei der Erstbilanzierung als auch in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser Wert verlässlich ermittelbar ist. Die Erstbewertung findet am Erfüllungstag statt. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern im Other Comprehensive Income erfasst. Bei Veräußerung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam. Liegen wesentliche objektive Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswertes vor, wird dieser erfolgswirksam abgeschrieben. Hinweise für eine Wertminderung können z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen oder das Verschwinden eines aktiven Marktes für einen finanziellen Vermögenswert infolge finanzieller Schwierigkeiten sein.

Die Forderungen umfassen die Finanzforderungen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden bis auf derivative Finanzinstrumente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am tatsächlichen Ausfallrisiko. Gemäß konzerninterner Vorgaben werden die Wertansätze von Forderungen grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto korrigiert. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Versorgungsbetrieben sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet.

Die unter den Finanzforderungen ausgewiesenen Ausleihungen sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktüblich verzinsliche Ausleihungen werden zum Nominalwert bilanziert, zinslose bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden grundsätzlich mit ihrem abgezinsten Betrag unter Verwendung eines risikoadäquaten Zinssatzes bilanziert.

CO2-Emissionsrechte werden als immaterielle Vermögenswerte bilanziert und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Sie werden zu Anschaffungskosten bewertet; eine planmäßige Abschreibung findet nicht statt.

Latente Steuern resultieren aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften sowie aus Konsolidierungsvorgängen. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Latente Steuern sind dann zu aktivieren, wenn ihre Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die Höhe der latenten Steuern wird auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Dabei werden die am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Für die Berechnung der latenten Steuern in Deutschland wird ein Steuersatz von 30,9 % (Vorjahr: 39,4 %) herangezogen. Er ergibt sich aus dem ab dem 1. Januar 2008 gültigen Körperschaftsteuersatz von 15 % (Vorjahr: 25 %), dem Solidaritätszuschlag von unverändert 5,5 % und dem konzerndurchschnittlichen Gewerbeertragsteuersatz. Aktive und passive latente Steuern werden je Gesellschaft bzw. Organkreis saldiert.

Vorräte sind diejenigen Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden (fertige Erzeugnisse und Waren), die sich in der Herstellung befinden (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) oder die im Zuge der Herstellung von Produkten bzw. der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe einschließlich Kernbrennelementen und Vorabraum des Braunkohlebergbaus).

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Herstellungskosten entsprechen den produktionsorientierten Vollkosten; sie werden auf der Grundlage der normalen Kapazität ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Für die Bewertung werden i.d.R. Durchschnittswerte herangezogen. Der Abraumverbrauch des Braunkohlebergbaus wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt.

Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands erfasst.

Kernbrennelemente werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden arbeitsabhängig nach dem Verbrauch und leistungsabhängig nach der Nutzungsdauer des Reaktors ermittelt.

Unter den als kurzfristig ausgewiesenen Wertpapieren sind im Wesentlichen die Wertpapiere in den Spezialfonds erfasst sowie festverzinsliche Titel, die bei Erwerb eine Restlaufzeit von mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr aufweisen. Die Wertpapiere gehören ausnahmslos der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ an und werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Bei der Erstbewertung werden Transaktionskosten berücksichtigt, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswertes zuzurechnen sind; die Erstbewertung erfolgt zum Erfüllungstag. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden unter Berücksichtigung latenter Steuern im Other Comprehensive Income erfasst. Bei Veräußerung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam. Liegen wesentliche objektive Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswertes vor, wird dieser erfolgswirksam abgeschrieben.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird.

Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristig veräußerbare festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit bei Erwerb von bis zu drei Monaten.

Als „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte“ sind Vermögenswerte ausgewiesen, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Dabei kann es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte, um Gruppen von Vermögenswerten (Veräußerungsgruppen) oder um Geschäftsbereiche (nicht fortgeführte Aktivitäten) handeln. Schulden, die zusammen mit Vermögenswerten in einer Transaktion abgegeben werden sollen, sind Bestandteil einer Veräußerungsgruppe oder nicht fortgeführten Aktivität und werden als „Zur Veräußerung bestimmte Schulden“ gesondert ausgewiesen.

Zur Veräußerung bestimmte langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern mit ihrem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, sofern dieser niedriger ist als der Buchwert.

Gewinne oder Verluste aus der Bewertung einzelner zur Veräußerung bestimmter Vermögenswerte und von Veräußerungsgruppen werden bis zur endgültigen Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen.

Gewinne oder Verluste aus der Bewertung von zur Veräußerung bestimmten Geschäftsbereichen mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten werden als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Das gilt auch für Ergebnisse aus der Geschäftstätigkeit bzw. aus der Veräußerung dieser Unternehmensbereiche.

Die konzernweiten Aktienoptionsprogramme werden als aktienbasierte Vergütungen mit Barausgleich bilanziert. Zum jeweiligen Stichtag wird eine Rückstellung in Höhe des zeitanteiligen beizulegenden Zeitwertes der Zahlungsverpflichtung gebildet, Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert der Optionen wird mithilfe anerkannter finanzwirtschaftlicher Modelle bestimmt.

Rückstellungen werden für sämtliche am Bilanzstichtag gegenüber Dritten bestehenden rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen gebildet, die auf vergangenen Ereignissen beruhen, die zukünftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führen und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Rückstellungen, denen eine große Zahl gleichartiger Ereignisse zugrunde liegt, werden mit dem Erwartungswert der möglichen Ergebnisse bilanziert.

Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen enthalten gegebenenfalls auch die geschätzten Ausgaben für die Stilllegung von Anlagen oder die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Stilllegungs-, Rekultivierungs- und ähnliche Rückstellungen gebildet werden. Bei diesen Rückstellungen werden geänderte Schätzungen bezüglich des zeitlichen Anfalls oder der Höhe der Auszahlungen sowie Änderungen des Zinssatzes berücksichtigt, und zwar sowohl bei der bestehenden Rückstellung als auch in gleicher Höhe beim zugehörigen Vermögenswert. Überschreitet eine Verminderung den Buchwert des zugehörigen Vermögenswertes, ist der überschießende Betrag direkt erfolgswirksam zu erfassen. Rückstellungen werden gegen den Aufwandsposten aufgelöst, gegen den die Rückstellung gebildet worden ist.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden für leistungsorientierte Versorgungspläne gebildet. Dabei handelt es sich um Verpflichtungen des Unternehmens aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter und Hinterbliebene. Die Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf Ruhegelder; diese sind teils als Grund-, teils als Zusatzversorgung ausgestaltet. Die individuellen Zusagen basieren auf branchen- oder länderspezifischen Leistungen; sie bemessen sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter. Wegen ihres Versorgungscharakters werden die Verpflichtungen der US-Konzerngesellschaften für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen.

Der Rückstellungsbewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen liegt die Methode der laufenden Einmalprämien (Projected-Unit-Credit-Methode) zugrunde. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Berechnung stützt sich auf versicherungsmathematische Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Daten. Die Rückstellung wird um das Vermögen der zur Deckung der Pensionsverpflichtung gebildeten Fonds gekürzt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand, der Zinsaufwand sowie die erwarteten Fondserträge werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden, soweit sie 10 % des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen, über die durchschnittliche erwartete Restlebensarbeitszeit der berechtigten Mitarbeiter erfolgswirksam erfasst („Korridor-Methode“).

Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Beitragszahlungen werden als Aufwand erfasst und im Personalaufwand ausgewiesen.

Die Entsorgungsrückstellungen im Kernenergiebereich basieren auf öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere dem Atomgesetz, sowie auf Auflagen, die in den Betriebsgenehmigungen festgeschrieben sind. Ihrer Bewertung liegen Schätzungen zugrunde, die zum einen auf konkretisierenden Verträgen, zum anderen auf Angaben interner und externer Experten und Fachgutachter sowie des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) beruhen.

Die am Bilanzstichtag bestehenden und bei Bilanzaufstellung erkennbaren Verpflichtungen zur Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie aus verursachten oder bereits eingetretenen Bergschäden werden durch bergbaubedingte Rückstellungen berücksichtigt. Sie sind aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen zu bilden, die auf entsprechenden gesetzlichen Regelungen wie dem Bundesberggesetz basieren und vor allem in Betriebsplänen und wasserrechtlichen Erlaubnisbescheiden konkretisiert werden. Die Rückstellungen werden grundsätzlich mit zunehmendem Verpflichtungsumfang, u.a. entsprechend der Braunkohleförderung, gebildet. Bewertet werden sie mit den zu erwartenden Vollkosten bzw. den geschätzten Schadenersatzleistungen.

Des Weiteren werden Rückstellungen aufgrund öffentlichrechtlicher Verpflichtungen zum Rückbau von Produktionsanlagen sowie zur Verfüllung von Bohrungen gebildet. Ihre Höhe bestimmt sich nach den zu erwartenden Vollkosten unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und Vergleichskostensätzen des Wirtschaftsverbands der Erdöl- und Erdgasgewinnung. Berücksichtigt werden zudem vergleichbare Annahmen bei ausländischen Tochtergesellschaften.

Für die Verpflichtung zur Rückgabe von CO2-Emissionsrechten an die zuständigen Behörden wird eine Rückstellung bilanziert, die mit dem Buchwert der dafür aktivierten CO2-Rechte bewertet wird. Ist ein Teil der Verpflichtung nicht durch vorhandene Rechte gedeckt, wird die Rückstellung hierfür mit dem Marktpreis der Rechte am Stichtag bewertet.

Verbindlichkeiten umfassen die Finanzverbindlichkeiten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert einschließlich Transaktionskosten erfasst. In den Folgeperioden werden Verbindlichkeiten bis auf derivative Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes des Leasinggegenstands oder – falls dieser niedriger ist – in Höhe des Barwertes der Mindestleasingraten passiviert.

Rechnungsabgrenzungsposten und die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden unter den übrigen Verbindlichkeiten passiviert. Zu den Rechnungsabgrenzungsposten zählen die von den Versorgungsbetrieben passivierten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse, die grundsätzlich über die Laufzeit der korrespondierenden Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst werden. Ferner zählen dazu in der Regel von der öffentlichen Hand gewährte steuerpflichtige Zuschüsse und steuerfreie Zulagen zu Anlagegegenständen, die entsprechend dem Abschreibungsverlauf der Anlagen als sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt werden.

Unter den übrigen Verbindlichkeiten werden auch bestimmte Minderheitenanteile ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Kaufpreisverbindlichkeiten aus gewährten Andienungsrechten (Put-Optionen) und dem Terminkauf von Minderheitenanteilen, die gemäß IAS 32 anzusetzen sind.

Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Unabhängig von ihrem Zweck werden alle derivativen Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die derivativen Finanzinstrumente stehen in einem Sicherungszusammenhang. In diesem Fall richtet sich die Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwertes nach der Art des Sicherungsgeschäfts.

Mit Fair Value Hedges wird das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwertes von bilanzierten Vermögenswerten oder bilanzierten Schulden abgesichert. Auch die Absicherung von bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen wird als Fair Value Hedge bilanziert. Bei Fair Value Hedges werden Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Sicherungsgeschäften wie Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der dazugehörigen Grundgeschäfte in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das bedeutet, Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Sicherungsgeschäfte werden in denselben Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen wie die des abgesicherten Grundgeschäfts. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des abgesicherten Grundgeschäfts müssen sich dabei auf den abgesicherten Teil des Gesamtrisikos beziehen. Werden bilanzunwirksame feste Verpflichtungen abgesichert, führen Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der festen Verpflichtung im Hinblick auf das abgesicherte Risiko zum erfolgswirksamen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld.

Cash Flow Hedges dienen der Absicherung gegen das Risiko, dass die mit einem bilanzierten Vermögenswert bzw. einer bilanzierten Schuld oder einer mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktion verbundenen zukünftigen Zahlungsströme schwanken. Liegt ein Cash Flow Hedge vor, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst im Other Comprehensive Income erfasst. Sie werden erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Werden geplante Transaktionen gesichert und führen diese Transaktionen in späteren Perioden zum Ansatz eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit, sind gemäß IAS 39 die bis zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfassten Beträge in der Periode erfolgswirksam aufzulösen, in der auch der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit das Periodenergebnis beeinflusst. Führt die Transaktion zum Ansatz von nicht finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten, werden die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Beträge mit dem erstmaligen Wertansatz des Vermögenswertes bzw. der Verbindlichkeit verrechnet.

Hedges einer Nettoinvestition in eine ausländische Teileinheit zielen darauf ab, das Fremdwährungsrisiko aus Beteiligungen mit ausländischer Funktionalwährung abzusichern. Unrealisierte Gewinne und Verluste der Sicherungsgeschäfte werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im Other Comprehensive Income erfasst.

In IAS 39 sind Voraussetzungen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften festgeschrieben. Insbesondere müssen die Sicherungsbeziehungen ausführlich dokumentiert und effektiv sein, d.h. die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des Sicherungsgeschäfts müssen sowohl prospektiv als auch retrospektiv in einer Bandbreite von 80 bis 125 % der gegenläufigen Änderungen des beizulegenden Zeitwertes des Grundgeschäfts liegen. Nur der effektive Teil einer Sicherungsbeziehung darf nach den beschriebenen Regeln bilanziert werden. Der ineffektive Teil einer Sicherungsbeziehung wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Unternehmens abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchverträge), werden nicht als derivative Finanzinstrumente, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert. Enthalten die Verträge eingebettete Derivate, werden die Derivate getrennt vom Basisvertrag bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind. Geschriebene Optionen auf den Kauf oder Verkauf nicht finanzieller Posten, die durch Barausgleich erfüllt werden können, sind keine Eigenverbrauchverträge.

Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen gegenüber Dritten oder bereits bestehende Verpflichtungen, bei denen ein Ressourcenabfluss unwahrscheinlich ist oder deren Höhe nicht verlässlich bestimmt werden kann. Eventualschulden werden in der Bilanz – soweit nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übernommen – nicht erfasst. Die im Anhang angegebenen Verpflichtungsvolumina der Eventualschulden entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.

Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für folgende Sachverhalte:

  • Bei bestimmten Verträgen ist zu entscheiden, ob sie als Derivate zu behandeln oder wie sogenannte Eigenverbrauchverträge als schwebende Geschäfte zu bilanzieren sind.
  • Finanzielle Vermögenswerte sind einzuordnen in die Kategorien „Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen“, „Kredite und Forderungen“, „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ und „Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden“.
  • Bei der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen bestehen unterschiedliche Möglichkeiten der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste.
  • Bei Vermögenswerten, die veräußert werden sollen, ist zu bestimmen, ob sie in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußert werden können und ob ihre Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Ist beides der Fall, sind die Vermögenswerte und gegebenenfalls zugehörige Schulden als „Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte bzw. Schulden“ auszuweisen und zu bewerten.

In der Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird beschrieben, welche Entscheidungen im RWE-Konzern hinsichtlich dieser Sachverhalte getroffen wurden.

Schätzungen und Beurteilungen des Managements. Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen gemacht werden, die sich auf den Wertansatz der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie die Angabe der Eventualschulden auswirken.

Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich u.a. auf die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Bei Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind die erwartete Rendite des Planvermögens und der Abzinsungsfaktor eine wichtige Schätzgröße. Eine Erhöhung oder Verminderung des Abzinsungsfaktors um einen Prozentpunkt würde den Barwert der Verpflichtung aus betrieblichen Altersversorgungsplänen in Deutschland um 1.280 Mio. € reduzieren bzw. um 1.706 Mio. € erhöhen. Bei den Konzerngesellschaften in Großbritannien hätte eine solche Veränderung des Abzinsungsfaktors eine Verminderung der Pensionsverpflichtung um 545 Mio. € bzw. eine Erhöhung um 668 Mio. € zur Folge.

Der Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Änderungen dieser Annahmen werden aus heutiger Sicht nicht dazu führen, dass die Buchwerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten ihren erzielbaren Betrag überschreiten und deshalb im nächsten Geschäftsjahr angepasst werden müssen. Aufgrund der geplanten Veräußerung des nordamerikanischen Wassergeschäfts basiert die Bewertung dieser Zahlungsmittel generierenden Einheit auf marktbezogenen Daten, deren Änderung Auswirkungen auf den Buchwert haben kann. Die Bewertung ist insbesondere abhängig vom Börsenumfeld zum Bilanzierungszeitpunkt, von der Entwicklung der langfristigen Kapitalmarktzinsen und der der Regulierung unterliegenden Vermögenswerte sowie von den Entscheidungen der lokalen Regulierungsbehörden.

Aktive latente Steuern werden angesetzt, soweit die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile wahrscheinlich ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden und damit die tatsächliche Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Weitere Erläuterungen über getroffene Annahmen und Schätzungen erfolgen bei den Angaben zu den einzelnen Abschlussposten.

Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde außerdem das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte künftige wirtschaftliche Umfeld in den Branchen und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Durch Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen, die von den Annahmen abweichen, können sich die tatsächlichen Beträge von den Schätzwerten unterscheiden. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden angepasst.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses ist nicht von einer wesentlichen Änderung der zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen auszugehen. Aus gegenwärtiger Sicht ist daher keine wesentliche Anpassung der Buchwerte der angesetzten Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr 2008 zu erwarten.

Kapitalmanagement. Die Rahmenbedingungen für ein optimales Kapitalmanagement werden durch die strategische Ausrichtung des RWE-Konzerns gesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei die langfristige Wertsteigerung im Interesse von Investoren, Mitarbeitern und Kunden. Diesem soll durch eine kontinuierliche Verbesserung des Ergebnisses durch organisches Wachstum und Effizienzverbesserung Rechnung getragen werden. Um dies zu ermöglichen, ist ein Ausgleich zwischen den Geschäfts– und Finanzrisiken einerseits und der finanziellen Flexibilität für das Erreichen der Wachstumsziele andererseits notwendig. Dieser Ausgleich wird durch ein starkes Finanzprofil, welchem RWE sich verpflichtet hat, gewährleistet.

Zur Erhaltung eines starken Finanzprofils trägt insbesondere das Kreditrating bei, welches durch eine Vielzahl von qualitativen und quantitativen Faktoren beeinflusst wird. Dabei spielen das Marktumfeld, die Wettbewerbsposition und politische Rahmenbedingungen ebenso eine Rolle wie Profitabilität und Cash-Flow-Generierung.

Die Bewertung der derzeitigen Kreditqualität durch die Ratingagenturen enthält der Lagebericht. Danach bewerten die beiden Ratingagenturen Moody’s und Standard & Poor’s das langfristige RatingGlossar der RWE AG mit der fünfthöchsten Kreditqualität innerhalb der Ratingkategorien. Die kurzfristige Kreditqualität und das Commercial-PaperGlossar-Programm werden von den beiden Ratingagenturen mit der höchstmöglichen Bewertung beurteilt.

Die RWE AG unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.


 

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