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Regulierung der Strom- und Gasmärkte

Am 31. August 2003 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) einen Monitoring-Bericht mit Vorschlägen zum künftigen regulatorischen Rahmen für den deutschen Strom- und Gasmarkt veröffentlicht. Es spricht sich darin für eine schlanke Regulierung aus, die den Wettbewerb unter Beachtung einer angemessenen Versorgungssicherheit fördert. Dabei sollen Methoden der Preisfindung, nicht aber die einzelnen Netznutzungsentgelte regulatorisch festgelegt werden. Nach den Vorstellungen des BMWA soll die Zuständigkeit bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) liegen. Die erforderliche Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes soll bis zum Sommer 2004 verabschiedet werden, damit die Regulierungsbehörde zum 1. Juli 2004 ihre Arbeit aufnehmen kann.