Maßnahmenpaket Kernenergie |
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Kernenergie vorgelegt, das u.a. weit reichende Regelungen für die Behandlung von Rückstellungen zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen und zur Entsorgung radioaktiver Abfälle enthält. Die Kommission regt darin an, dass Betreiber von Kernkraftwerken ihre rückgestellten Mittel für künftige Entsorgungsleistungen in Fonds einbringen müssen. Dieser Vorstoß ist in Wirtschaft und Politik auf erhebliche Kritik gestoßen. Denn ohne eine vorherige Harmonisierung der Stilllegungs- und Entsorgungsvorschriften in den einzelnen Mitgliedsstaaten benachteiligt der Kommissionsentwurf diejenigen Kraftwerksbetreiber, die in der Vergangenheit vergleichsweise hohe finanzielle Rückstellungen gebildet haben. Angesichts der intensiven Diskussionen hat die Kommission für Mitte April 2004 einen modifizierten Vorschlag angekündigt. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass eine Lösung gefunden wird, die den Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedsstaaten gerecht wird.

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