Emmissionshandel
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Das Europäische Parlament und der Rat haben sich im Juli 2003 über die Grundzüge eines Handelssystems für Treibhausgas-Emissionen verständigt. Als verbindlicher Starttermin wurde der 1. Januar 2005 festgelegt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die EU ihre im Rahmen des
Kyoto-Protokolls übernommenen KlimaschutzVerpflichtungen erfüllen kann. Unternehmen, die durch umweltfreundliche Technologien oder Anpassung der Produktion ihren Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren, können ihre überschüssigen Emissionsberechtigungen veräußern. Umgekehrt müssen Firmen, die über ihren Zertifikatebestand hinaus emittieren, die fehlenden Emissionsberechtigungen am Markt zukaufen. Zunächst werden nur die CO2-Ausstöße von Strom- und Wärmeerzeugern sowie der Industrie in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Die EU-Vorgaben müssen nun in den Mitgliedsstaaten im Rahmen
„nationaler Allokationspläne“ konkretisiert werden. Darin ist festzulegen, wie viele Emissionsrechte den einzelnen Unternehmen bzw. Produktionsanlagen zugestanden werden. Eine verlässliche Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Emissionshandels auf den RWE-Konzern und insbesondere auf Planungs- und Investitionsvorhaben lässt sich erst vornehmen, wenn über die Allokationspläne und damit die endgültige Verteilung der Emissionsrechte entschieden worden ist. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, ihre Allokationspläne bis Ende März 2004 der zuständigen EU-Behörde vorzulegen.
Kyoto-Protokolls übernommenen KlimaschutzVerpflichtungen erfüllen kann. Unternehmen, die durch umweltfreundliche Technologien oder Anpassung der Produktion ihren Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren, können ihre überschüssigen Emissionsberechtigungen veräußern. Umgekehrt müssen Firmen, die über ihren Zertifikatebestand hinaus emittieren, die fehlenden Emissionsberechtigungen am Markt zukaufen. Zunächst werden nur die CO2-Ausstöße von Strom- und Wärmeerzeugern sowie der Industrie in den europäischen Emissionshandel einbezogen. Die EU-Vorgaben müssen nun in den Mitgliedsstaaten im Rahmen
„nationaler Allokationspläne“ konkretisiert werden. Darin ist festzulegen, wie viele Emissionsrechte den einzelnen Unternehmen bzw. Produktionsanlagen zugestanden werden. Eine verlässliche Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Emissionshandels auf den RWE-Konzern und insbesondere auf Planungs- und Investitionsvorhaben lässt sich erst vornehmen, wenn über die Allokationspläne und damit die endgültige Verteilung der Emissionsrechte entschieden worden ist. Die Mitgliedsländer sind verpflichtet, ihre Allokationspläne bis Ende März 2004 der zuständigen EU-Behörde vorzulegen. 
Der RWE Konzern