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Die folgenden Informationen wurden durch die PwC Deutsche Revision AG geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Erklärung des Vorstands

Für die Aufstellung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit des Konzernabschlusses und des Konzern-Lageberichts, der mit dem Lagebericht der RWE AG zusammengefasst ist, ist der Vorstand der RWE AG verantwortlich.

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2003 wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er steht im Einklang mit der Richtlinie 83/349/EWG. Die Vorjahreszahlen sind nach den gleichen Grundsätzen ermittelt worden. Aufgrund der Regelung des § 292a des Handelsgesetzbuches (HGB) hat dieser nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss befreiende Wirkung. Die Regelungen des Deutscher Rechnungslegungs-Standard 1 wurden beachtet.

Die internen Kontrollsysteme, der Einsatz konzernweit einheitlicher Richtlinien sowie unsere Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der konzerninternen Richtlinien sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme werden kontinuierlich konzernweit geprüft.

Unser Risikomanagementsystem ist entsprechend den Anforderungen des KonTraG darauf ausgerichtet, dass der Vorstand potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten kann.

In Anwesenheit des Abschlussprüfers werden der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und der Prüfungsbericht im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats eingehend erörtert. Aus dem Bericht des Aufsichtsrats geht das Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat hervor.

Essen, 24. Februar 2004

Der Vorstand

Roels  Maichel  Sturany  Zilius

Jahresabschluss RWE AG Bestätigungsvermerk des Konzernabschlussprüfers (28) Besondere Erläuterungen nach § 292a HGB