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Entsprechungserklärung - Corporate Governance

Gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der RWE AG geben nach pflichtgemäßer Prüfung die folgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab:

„Die RWE Aktiengesellschaft entspricht sämtlichen Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘ in der am 4. Juli 2003 bekannt gemachten Fassung.

Die RWE Aktiengesellschaft entsprach in dem Zeitraum seit Abgabe der Entsprechenserklärung am 2. Juni 2003 bis zum 23. Februar 2004 den Empfehlungen in der am 26. November 2002 bekannt gemachten Fassung vollständig und in der am 4. Juli 2003 bekannt gemachten Fassung mit Ausnahme der neu aufgenommenen Empfehlungen. Diese Empfehlungen werden ab dem 24. Februar 2004 vollständig eingehalten. Sie sehen vor, dass das Aufsichtsratsplenum auf Vorschlag des Gremiums, das die Vorstandsverträge behandelt, über die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand berät und diese regelmäßig überprüft (Ziffer 4.2.2 Abs. 1). Ferner sollen die Grundzüge des Vergütungssystems in allgemein verständlicher Form auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht sowie im Geschäftsbericht und in der Hauptversammlung erläutert werden (Ziffer 4.2.3 Abs. 3 und 4).

Für die Befolgung der neuen Empfehlung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat (Ziffer 4.2.4 Satz 2 und Ziffer 5.4.5 Abs. 2) bot der Anhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2003 die erste Gelegenheit.“

 

Essen, 24. Februar 2004

RWE Aktiengesellschaft

Für den Aufsichtsrat                                            Für den Vorstand

Dr. h.c. Friedel Neuber                                         Harry Roels         Jan Zilius