Grundzüge der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand der RWE AG" und " Der Aufsichtsrat der RWE AG" aufgeführt. |
Zusätzlich beziehen die Vorstandsmitglieder als variable Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung Wertsteigerungsrechte (SAR) im Rahmen des Long-Term-Incentive-Plans (LTIP). Dieses Programm hat das Aktienoptionsprogramm (AOP-F) im Jahr 2002 abgelöst. Die Details des LTIP sowie des früheren Aktienoptionsprogramms werden in den
Erläuterungen zum Eigenkapital dargestellt.
Darüber hinaus enthält die Vergütung der Vorstandsmitglieder Pensionszusagen und Sachbezüge. Die Sachbezüge bestehen im Wesentlichen aus den nach steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werten für Dienstwagennutzung.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden neben der Aufgabe und den Leistungen des Vorstands die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.
Unter der Voraussetzung, dass die Haupt- bzw. Gesellschafterversammlungen die vorgeschlagenen Ausschüttungen beschließen, betragen für das Geschäftsjahr 2003 die Bezüge des Vorstands:

Darüber hinaus erhielt der Vorstandsvorsitzende bei Aufnahme der Tätigkeit einen einmaligen Vergütungsbestandteil in Höhe von 1.500 Tsd. € als Teil eines Gesamtpakets und im Zusammenhang mit dem Verlust von Ansprüchen bei seinem vorherigen Arbeitgeber. Ferner haben im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstände feste Vergütungen in Höhe von 418 Tsd. € und variable Vergütungen in Höhe von 1.079 Tsd. € erhalten. Die Sachbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen 166 Tsd. €. Im Geschäftsjahr haben die Vorstandsmitglieder außerdem Mandatsvergütungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei Tochtergesellschaften in Höhe von 562 Tsd. € erhalten, die im Folgejahr bei der Auszahlung der variablen Vergütung entsprechend der vertraglichen Regelung angerechnet werden. Im Geschäftsjahr 2003 wurden im Vorjahr ausgezahlte Beträge in Höhe von 686 Tsd. € angerechnet.
Frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen erhielten 12.565 Tsd. €, davon 2.419 Tsd. € von Tochterunternehmen. Darin sind Mandatsvergütungen in Höhe von 55 Tsd. € von Tochtergesellschaften enthalten. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 95.086 Tsd. € (Vorjahr: 76.917 Tsd. €) zurückgestellt, davon 20.435 Tsd. € (Vorjahr: 16.877 Tsd. €) bei Tochterunternehmen.
Frühere Mitglieder des Vorstands halten am Bilanzstichtag im Rahmen des Aktienoptionspro-gramms der RWE AG nicht übertragbare Bezugsrechte auf 780.000 Stück Stammaktien der RWE AG, davon 60.000 Stück von Tochtergesellschaften, sowie im Rahmen des Long-Term-Incentive-Plans 200.000 Stück SAR, davon 0 Stück von Tochtergesellschaften.
Die Vergütung des Aufsichtrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres für ihre Tätigkeit eine Festvergütung von 40.000 € je Geschäftsjahr. Die Vergütung erhöht sich um 225 € je 0,01 € Gewinnanteil, der über einen Gewinnanteil von 0,10 € hinaus je Stammaktie ausgeschüttet wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Zweifache der vorgenannten Beträge für ein ordentliches Mitglied. Sofern Ausschüsse mindestens einmal im Geschäftsjahr tätig geworden sind, erhalten der Vorsitzende eines Ausschusses das Zweifache, Mitglieder von Ausschüssen je das Eineinhalbfache der oben genannten Beträge. Übt ein Mitglied des Aufsichtrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter aus, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Darüber hinaus werden entstehende Auslagen erstattet. Weiterhin haben einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats Vergütungen für Mandate bei Tochtergesellschaften erhalten.
Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich auf:

Darüber hinaus haben Mitglieder des Aufsichtsrats Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften in Höhe von 154 Tsd. € erhalten.
Im Berichtsjahr wurden Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern keine Kredite oder Vorschüsse gewährt.
Der Wirtschaftsbeirat erhielt 613 Tsd. €, darüber hinaus erhielten Mitglieder des Wirtschaftsbeirats Mandatsvergütungen von Tochtergesellschaften in Höhe von 44 Tsd. €.
Für die RWE AG und ihre börsennotierten deutschen Tochterunternehmen sind die gemäß § 161 AktG vorgeschriebenen Erklärungen zum Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden.

Der RWE Konzern