Kennzahlenvergleich
Verlauf letzte 15 

(23) Eventualverbindlichkeiten
und finanzielle Verpflichtungen

Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen beträgt im Konzern 345 Mio. € (Vorjahr: 277 Mio. €). Außerdem bestanden zum 31.12.2003 Zusagen über Beteiligungserwerbe in Höhe von 452 Mio. € (Vorjahr: 5.861 Mio. €).

Darüber hinaus wurde mit Aktionärsvereinbarung vom 22.12.2003 vereinbart, die außenstehenden Aktien der RWE Westfalen-Weser-Ems AG (RWE WWE), die den bisherigen Aktionären der RWE Gas AG im Zusammenhang mit der Aufspaltung der RWE Gas AG gewährt werden, zum 31.12.2008 zum Kaufpreis von 800 Mio. € zu erwerben.

Im Zusammenhang mit bestehenden Beteiligungen ergeben sich unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Mitgesellschaftern in Höhe von rd. 10 Mio. € (Vorjahr: 13 Mio. €).

Die Verpflichtungen aus dem Operate-Leasing betreffen überwiegend langfristige Pachtverträge für Stromerzeugungs- und Versorgungsanlagen sowie Miet- und Leasingverpflichtungen für Lager- und Verwaltungsgebäude.

Die Mindestleasingzahlungen werden wie folgt fällig:

Einzahlungsverpflichtungen auf Finanzanlagen bestanden in Höhe von 133 Mio. € (Vorjahr: 75 Mio. €). Die Mithaftung für fremde Einzahlungsverpflichtungen gemäß § 24 GmbH-Gesetz belief sich auf 0 Mio. € (Vorjahr: 14 Mio. €).

Im Unternehmensbereich RWE Power bestehen langfristige Bezugs- und Dienstleistungsverträge für Uran, Konversion, Anreicherung, Fertigung und Entsorgung. Aus langfristigen Aufträgen im Anlagenbaugeschäft haften wir im geschäftsüblichen Umfang.

Aus der Mitgliedschaft in verschiedenen Gesamthandschaften, die u.a. im Zusammenhang mit Kraftwerksobjekten, mit Ergebnisabführungsverträgen und zur Abdeckung des nuklearen Haftpflichtrisikos bestehen, obliegt uns die gesetzliche bzw. vertragliche Haftung.

Mit der Solidarvereinbarung haben sich die RWE AG und die anderen Muttergesellschaften der deutschen Kernkraftwerksbetreiber verpflichtet, zur Erfüllung der Deckungsvorsorge in Höhe von 2.244,4 Mio. € die haftenden Kernkraftwerksbetreiber im nuklearen Schadensfall finanziell so auszustatten, dass diese ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Vertragsgemäß beträgt der auf die RWE AG entfallende Anteil bezüglich der Haftung 24,834 % zuzüglich 5 % für Schadensabwicklungskosten.

Gesellschaften des RWE-Konzerns sind im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs in Gerichtsprozesse involviert. RWE erwartet durch diese Prozesse jedoch keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die wirtschaftliche und finanzielle Situation des RWE-Konzerns. Darüber hinaus sind Gesellschaften im Unternehmensbereich RWE Energy an verschiedenen administrativen bzw. regulatorischen Verfahren (einschließlich Genehmigungsverfahren) direkt beteiligt bzw. sind von den Ergebnissen dieser Verfahren betroffen.