(10) Ertragsteuern |

Aus Änderungen von Steuersätzen haben sich ertragswirksame Veränderungen der latenten Steuern in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €) ergeben. Der für die Berechnung der inländischen latenten Steuern herangezogene Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 39,28 %. Durch das im September 2002 in Kraft getretene Flutopfersolidaritätsgesetz erhöht sich der Körperschaftsteuersatz ausschließlich für das Geschäftsjahr 2003 von 25 % auf 26,5 %.
Aufgrund der Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten steuerlichen Verlustvorträgen mindern sich die tatsächlichen Ertragsteuern um 119 Mio. € (Vorjahr: 169 Mio. €). Die Aufwendungen aus latenten Steuern verringern sich aufgrund neu einzuschätzender und bisher nicht erfasster steuerlicher Verlustvorträge um 11 Mio. € (Vorjahr: 27 Mio. €).
Der Ertragsteueraufwand entwickelt sich aus dem theoretischen Steueraufwand. Dabei wird wie im Vorjahr ein Steuersatz in Höhe von 39,28 % auf das Ergebnis vor Steuern angewendet:


Der RWE Konzern