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Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Mitarbeiter und Hinterbliebene gebildet. Die Verpflichtungen beziehen sich insbesondere auf Ruhegelder, teils als Grund-, teils als Zusatzversorgung. Die individuellen Zusagen basieren auf branchenspezifischen bzw. länderbezogen unterschiedlichen Leistungen; sie bemessen sich i.d.R. nach der Dauer der Zugehörigkeit und der Vergütung der Mitarbeiter. Wegen ihres Versorgungscharakters werden die Verpflichtungen der US-Konzerngesellschaften für die Krankheitskosten der Mitarbeiter nach deren Eintritt in den Ruhestand ebenfalls unter den Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen ausgewiesen.

Die betriebliche Altersversorgung besteht aus beitragsorientierten und leistungsorientierten Versorgungssystemen. Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen geht das Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen an zweckgebundene Fonds hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Aufwendungen werden im Personalaufwand ausgewiesen. Im Berichtsjahr sind Leistungen an beitragsorientierte Versorgungssysteme von 51 Mio. € (Vorjahr: 74 Mio. €) erfolgt. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, zugesagte Leistungen an aktive und frühere Mitarbeiter zu erfüllen. Der Rückstellungsbewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen liegt die Projected-Unit-Credit-Methode zu Grunde. Die Rückstellung wird in Höhe des Vermögens der zur Deckung der Pensionsverpflichtung gebildeten Fonds gekürzt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand, der Zinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Höhe der Rückstellung wird nach versicherungsmathematischen Methoden berechnet. Dabei werden folgende Rechnungsannahmen zu Grunde gelegt:

Die Pensionsrückstellung leitet sich wie folgt ab:
Der noch nicht verrechnete Anpassungsbetrag von insgesamt -10 Mio. € (Vorjahr: - 295 Mio. €) ergibt sich vorwiegend aus so genannten versicherungsmathematischen Verlusten/Gewinnen im Zusammenhang mit Bestandsänderungen und Abweichungen der tatsächlichen Marktentwicklung gegenüber den Rechnungsannahmen. Dieser Betrag wird, soweit er 10 % des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang oder dem Zeitwert des Planvermögens übersteigt, über die durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der Belegschaft erfolgswirksam erfasst.

Das in Fonds ausgegliederte Vermögen entwickelte sich wie folgt:

Die tatsächlichen Vermögensergebnisse der Fonds betragen in Summe 665 Mio. € (Vorjahr: - 42 Mio. €).

In den Geschäftsjahren 2003 und 2002 haben sich die Pensionsrückstellungen folgendermaßen entwickelt:

Der Aufwand für Pensionsrückstellungen gliedert sich wie folgt: