Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich |
Die Rückstellungen zur Entsorgung von Brennelementen umfassen die zu erwartenden Kosten, insbesondere die Kosten der Wiederaufarbeitung auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen sowie die Kosten der direkten Endlagerung. Entsprechend erfasst sind zugehörige Kosten für Transport, Abfallbehandlung und -rücknahme einschließlich der nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz berechneten Kosten der Endlagerung mit dazugehörigen Vorfinanzierungskosten. Die Rückstellungen werden über einen Zeitraum von bis zu 80 Jahren verbraucht.
Die Rückstellungen für die Stilllegung von Kernkraftwerksanlagen basieren auf den zu erwartenden Kosten. Der Ermittlung der zu erwartenden Kosten liegen externe Fachgutachten auf der Grundlage einer vollständigen Anlagenbeseitigung zu Grunde. Darüber hinaus werden die Kosten für den Übergangszeitraum zum Stilllegungsbetrieb berücksichtigt. Weiterhin wurden Rückstellungen für sonstige Entsorgungsmaßnahmen (Entsorgung radioaktiver Betriebsabfälle) gebildet.
Rückstellungen für die Entsorgung im Kernenergiebereich werden als langfristige Rückstellungen mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Abzinsungsfaktor wird dabei ein Zinssatz von 5,5 % (Vorjahr: 6,0 %) zu Grunde gelegt. Mengenbedingte Erhöhungen des Verpflichtungsvolumens werden mit dem Barwert zugeführt. Im Berichtsjahr waren dies 68 Mio. € (Vorjahr: 196 Mio. €). Mit Rückstellungsauflösungen in Höhe von 999 Mio. € (Vorjahr: 963 Mio. €) tragen wir den geringer zu erwartenden Entsorgungskosten Rechnung. Im Übrigen besteht die Zuführung zu den Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich vor allem aus dem Zinsanteil in Höhe von 485 Mio. € (Vorjahr: 491 Mio. €).

Der RWE Konzern