Kennzahlenvergleich
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Währungsumrechnung

In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung bewertet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste aus der Bewertung von monetären Aktiva bzw. monetären Passiva in fremder Währung werden ergebniswirksam berücksichtigt.

Als Umrechnungsverfahren für die Abschlüsse ausländischer Gesellschaften wird die funktionale Währungsumrechnung angewendet. Im Konzernabschluss erfolgt die Umrechnung der Bilanzposten aller ausländischen Gesellschaften von der jeweiligen Landeswährung in Euro zu Tagesmittelkursen am Bilanzstichtag, da die in den Konzernabschluss einbezogenen wesentlichen Auslandsgesellschaften ihr Geschäft selbständig in ihrer Landeswährung betreiben. Bei der Umrechnung der Eigenkapitalfortschreibung von ausländischen Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird entsprechend vorgegangen. Differenzen gegenüber der Vorjahresumrechnung werden erfolgsneutral mit dem Other Comprehensive Income (erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderung) verrechnet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswerte der wirtschaftlich selbständigen ausländischen Teileinheiten mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Aufwands- und Ertragsposten werden mit Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften, die ihren Sitz in einem Hochinflationsland haben, werden gemäß IAS 29 umgerechnet. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr hatte kein wesentliches Unternehmen seinen Sitz in einem Hochinflationsland.

Für die Währungsumrechnung wurden u.a. folgende Wechselkurse zu Grunde gelegt: