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Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird linear über drei bis fünf Jahre abgeschrieben; die Nutzungsdauer von Konzessionen, Kundenbeziehungen und sonstigen Nutzungsrechten beträgt i.d.R. bis zu 20 Jahre. Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren linear abgeschrieben. Ein negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung wird aktivisch in den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Entwicklungsausgaben werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden. Aktivierte Entwicklungsausgaben werden planmäßig über den erwarteten Verkaufszeitraum der Produkte abgeschrieben. Forschungskosten werden als Aufwand erfasst.

Sachanlagen werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Explorationsbohrungen werden nach der Successful-Efforts-Methode bilanziert – das heißt, sie werden grundsätzlich nur bei wirtschaftlicher Fündigkeit aktiviert. Sachanlagen werden grundsätzlich linear abgeschrieben, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird.

Investment Properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) werden mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Der beizulegende Zeitwert der Investment Properties wird im Anhang angegeben. Er wird nach international anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt, wie z.B. der Discounted-Cash-Flow-Methode oder der Ableitung aus dem aktuellen Marktpreis vergleichbarer Immobilien.

Die planmäßigen Abschreibungen für unsere typischen Anlagen werden nach folgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern bemessen:

Im Wege des Finanzierungsleasing gemietete Sachanlagen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwerts bzw. des niedrigeren Barwertes der Leasingraten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer bzw. gegebenenfalls über kürzere Vertragslaufzeiten abgeschrieben.

Immaterielle Vermögenswerte (einschließlich der aktivierten Entwicklungsausgaben und der Geschäfts- oder Firmenwerte) sowie Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswertes den Buchwert unterschreitet. Ist der Vermögenswert Teil einer selbständigen Zahlungsmittel generierenden Einheit, so wird die Abschreibung auf der Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden die Vermögenswerte zugeschrieben.

Die Anteile der nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen werden mit dem anteiligen Eigenkapital zuzüglich Geschäfts- oder Firmenwerten bilanziert.

Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen, an nicht nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und an den übrigen Beteiligungen sowie die anderen finanziellen Vermögenswerte des Anlagevermögens, z.B. Wertpapiere, gehören fast ausnahmslos der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ an. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser Wert verlässlich ermittelbar ist. Die Erstbewertung erfolgt am Erfüllungstag. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Other Comprehensive Income im Eigenkapital erfasst. Bei Veräußerung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam. Liegen objektive substanzielle Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswertes vor, wird dieser abgeschrieben.

Vom Unternehmen ausgereichte Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Marktüblich verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert, zinslose bzw. niedrig verzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem abgezinsten Betrag bilanziert.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten umfassen Vollkosten; sie werden auf der Grundlage der Normalbeschäftigung ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen und Altersversorgungsaufwendungen. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Für die Bewertung werden i.d.R. Durchschnittswerte herangezogen. Der Abraumverbrauch des Braunkohlebergbaus wird nach dem Fifo-Verfahren ermittelt. Risiken aus einer geminderten Verwertbarkeit wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Niedrigere Werte am Abschluss-Stichtag aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte werden angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands erfasst.

Die von Kunden erhaltenen Anzahlungen werden passiviert.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Kernbrennelemente werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen werden arbeitsabhängig nach Maßgabe des Verbrauchs und leistungsabhängig nach Maßgabe der Nutzungsdauer des Reaktors ermittelt.

Kundenspezifische Fertigungsaufträge werden nach dem Fertigungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) bilanziert. Der aktivierungspflichtige Betrag wird unter den Forderungen ausgewiesen. Ein negativer Saldo für einen Fertigungsauftrag wird als Verpflichtung aus Fertigungs aufträgen passiviert. Der Fertigstellungsgrad wird entsprechend den angefallenen Aufwendungen ermittelt (Cost-to-Cost-Methode). Zu erwartende Auftragsverluste sind durch Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen gedeckt; sie werden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken ermittelt. Als Auftragserlöse werden die vertraglichen Erlöse unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich am tatsächlichen Ausfallrisiko. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von Versorgungsbetrieben sind erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch unserer Kunden verrechnet.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens gehören ausnahmslos der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ an und werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Wesentlichen sind hier die Wertpapiere in den Spezialfonds und festverzinsliche Titel mit einer Restlaufzeit bei Erwerb von mehr als drei Monaten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt am Erfüllungstag. Unrealisierte Gewinne und Verluste werden im Other Comprehensive Income erfasst. Bei Veräußerung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam. Liegen objektive substanzielle Hinweise für eine Wertminderung eines Vermögenswertes vor, wird dieser abgeschrieben.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden, soweit sie 10 % des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen, über die durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der Belegschaft erfolgswirksam erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Finanzergebnis.

Alle übrigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zu Grunde liegt. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Dabei wird bei einzelnen Verpflichtungen von dem Erfüllungsbetrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit ausgegangen. Rückstellungen, die eine große Zahl verschiedener Posten umfassen, werden mit ihrem Erwartungswert bilanziert.

Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Ausgenommen davon sind Pensionsrückstellungen, für die gemäß IAS 19 gesonderte Regelungen angewandt werden. Für die Bewertung der Rückstellungen für Entsorgung im Kernenergiebereich sowie der bergbaubedingten Rückstellungen wird nunmehr auch der aktuelle Stand der Diskussion der IFRS berücksichtigt. Die Vorjahresbeträge wurden im Hinblick auf die Anwendung dieser Grundsätze aus Wesentlichkeitsgründen nicht angepasst.

Latente Steuern aus temporären Unterschieden zwischen IFRS- und Steuerbilanz der Einzelgesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen werden jeweils gesondert angesetzt. Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben. Eine Aktivierung erfolgt, wenn deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Für die Berechnung der inländischen latenten Steuern wird ein Steuersatz von 39,28 % herangezogen. Neben dem Körperschaftsteuersatz von 25,0 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % wurde der konzerndurchschnittliche Gewerbeertragsteuersatz berücksichtigt.

Im Übrigen werden die zum Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichen Vorschriften zur Bewertung der latenten Steuern herangezogen.

Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden in Höhe des Barwerts der Leasingraten passiviert.

Die als Rechnungsabgrenzungsposten von den Versorgungsbetrieben passivierten Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden grundsätzlich über die Laufzeit der korrespondierenden Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst. Steuerpflichtige Zuschüsse und steuerfreie Zulagen zum Anlagevermögen – i.d.R. von der öffentlichen Hand – werden als passive Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert und entsprechend dem Abschreibungsverlauf der Anlagen als sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt.

Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilanziert. Unabhängig vom Zweck sind alle derivativen Finanzinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Erfüllungstag.

Bei Vorliegen eines Fair Value Hedge werden Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Sicherungsgeschäften wie Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der dazugehörigen Grundgeschäfte in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das heißt, Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert der Sicherungsgeschäfte werden in denselben GuV-Positionen ausgewiesen wie die des abgesicherten Grundgeschäfts.

Liegt ein Cash Flow Hedge oder ein Hedge einer Nettoinvestition in eine ausländische Teileinheit vor, werden die unrealisierten Gewinne und Verluste des Sicherungsgeschäfts zunächst im Other Comprehensive Income erfasst. Die Gewinne oder Verluste werden erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung gebucht, wenn das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Bezieht sich der Gewinn oder Verlust aus einem Sicherungsgeschäft auf die Anschaffung einer Anlage oder auf eine Verbindlichkeit, so wird der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsgeschäft bei der Ermittlung der Anschaffungskosten berücksichtigt.

Der ineffektive Teil einer Sicherungsbeziehung wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Ergebnisse aus derivativen Energiehandelsaktivitäten werden netto ausgewiesen.

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder bestehende Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und bei denen ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist. Sie werden in der Bilanz nicht erfasst. Die angegebenen Verpflichtungsvolumina bei den Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.