Erklärung des Vorstands
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2002 wird nach den International Accounting Standards (IAS) aufgestellt. Er steht im Einklang mit der Richtlinie 83/349/EWG. Die Vorjahreszahlen sind nach den gleichen Grundsätzen ermittelt worden. Auf Grund des im Rahmen des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes in das Handelsgesetzbuch (HGB) eingefügten § 292a hat dieser nach IAS aufgestellte Konzernabschluss befreiende Wirkung. Die Regelungen des DRS 1 wurden beachtet.
Die internen Kontrollsysteme, der Einsatz konzernweit einheitlicher Richtlinien sowie unsere Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter gewährleisten die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der konzerninternen Richtlinien sowie die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme werden kontinuierlich konzernweit geprüft.
Unser Risikomanagementsystem ist entsprechend den Anforderungen des KonTraG darauf ausgerichtet, dass der Vorstand potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einleiten kann.
In Anwesenheit des Abschlussprüfers werden der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Prüfungsbericht im Prüfungsausschuss und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats eingehend erörtert. Aus dem
Bericht des Aufsichtsrats geht das Ergebnis der Prüfung durch den Aufsichtsrat hervor.
Essen, 25. Februar 2003
Der Vorstand









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